Bremsscheiben, die in der technischen Ausführung oder Optik nicht exakt der Originalscheibe entsprechen, fallen nicht unter die Gleichstellungsverordnung KfZ-GVO 330/210.
Bisher wurden diese Bremsscheiben vom KBA geprüft und mit einer ABE ausgeliefert. Seit November 2016 ersetzt die ECE-Zulassung die ABE.
Alle Bremsscheiben, die in ihrer Ausführung von der Originalscheibe abweichen, enthalten entweder eine ABE (bei Bremsscheiben für Fahrzeuge, die erstmalig vor November 2016 auf den Markt gekommen sind) oder einen Hinweis auf die ECE Zulassung.
Die ECE-Zulassung gilt als Freigabe der Bremsscheibe für die in unserem Katalog unter der jeweiligen Artikelnummer freigegebenen Fahrzeuge.
Das Hinweisblatt ist bei den Fahrzeugunterlagen aufzubewahren.